Artikel in der Südtiroler Wirschaftszeitung Heft 1/26 Freitag 6. Jänner 2026 von Lisa Maria Gasser

Ein Land ohne Plan

RENATURIERUNG – Obwohl die Zeit drängt, ist in Südtirol bei der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung bislang kaum etwas passiert. Von Bozen zeigt man mit dem Finger auf Rom. Zuständig fühlt sich niemand.

Bozen – Die Uhr tickt: Bis September 2026 haben die 27 Mitgliedsstaaten Zeit, der EU-Kommission darzulegen, wie sie geschädigte oder zerstörte Ökosysteme wiederherstellen wollen. Dazu haben sich die EU-Länder mit der sogenannten Renaturierungsverordnung verpflichtet. Brisant ist sie vor allem, weil das neue ökologische Gleichgewicht nicht ohne Konsequenzen für bestehende Nutzungen erreicht werden kann: Der Mensch wird der Natur stellenweise weichen müssen. Einige Staaten haben den Handlungsbedarf erkannt und Tempo aufgenommen. Andere bremsen. Italien zählt bislang zu Letzteren. Und Südtirol? Hier wird die heikle Zuständigkeit zwischen Ressorts weitergereicht wie eine heiße Kartoffel.

Die Rückkehr der Natur

Rückblende: Am 17. Juni 2024 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die „EU Renaturation Regulation“, die darauf abzielt, Ökosysteme wiederherzustellen, Artenvielfalt zu sichern und den Klimaschutz zu stärken. Die Diagnose ist klar: 80 Prozent der Lebensräume in Europa gelten derzeit als in schlechtem Zustand.


Erstmals formuliert die Renaturierungsverordnung rechtsverbindliche und überprüfbare Ziele für alle Mitgliedsstaaten. Bis 2030 sollen 30 Prozent der geschädigten Land- und Meeresflächen wiederhergestellt sein, bis 2040 60 Prozent, bis 2050 90 Prozent. Je nach Ökosystem – Wälder, Wiesen, Gewässer, urbane Räume – gelten spezifische Anforderungen. So soll der Verlust an städtischen Grünflächen bis 2030 gestoppt werden; bis 2050 ist ein Zuwachs von fünf Prozent vorgesehen. Trockengelegte Moore sollen wiedervernässt, Flussregulierungen rückgebaut, Flächen entsiegelt werden.

 

Das Konfliktpotenzial liegt auf der Hand: Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, reicht der Schutz bestehender Naturräume nicht aus.

Die konkreten Maßnahmen müssen die Staaten selbst festlegen. Das Konfliktpotenzial liegt auf der Hand: Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, reicht der Schutz bestehender Naturräume nicht aus. Notwendig sind auch Eingriffe in – vor allem landwirtschaftlich – genutzte und bewohnte Gebiete. Entsprechend knapp das Votum im Rat der EU: Entscheidend war die österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne), die entgegen der Linie des damaligen Bundeskanzlers Karl Nehammer (ÖVP) zustimmte. Italien votierte dagegen.

Bis September 2026 müssen die Entwürfe der nationalen Wiederherstellungspläne vorliegen. Nach Prüfung durch die EU-Kommission sollen die endgültigen Pläne im September 2027 beschlossen werden.

Europa der drei Geschwindigkeiten

Fast 17 Monate sind seit Inkrafttreten der Renaturierungsverordnung vergangen. Knapp acht bleiben den Mitgliedsstaaten, um Brüssel ihre Maßnahmenkataloge vorzulegen. Mitte Dezember haben europäische Umweltschutzverbände einen Zwischenbericht zum Stand der Arbeiten an den Wiederherstellungsplänen veröffentlicht. Demnach liegen Deutschland, Frankreich, Spanien und Portugal auf dem besten Weg. Österreich, die skandinavischen Länder, die Benelux-Staaten und Griechenland haben „erste Schritte“ gesetzt. Ein klares „Ungenügend“ erhalten Bulgarien, Rumänien, Polen, Estland, Lettland, Kroatien – und, als einziges EU-Gründungsland, Italien.

Als Hauptgrund nennt der Bericht die verspätete Festlegung der Governance-Struktur: Erst im Oktober 2025 habe die italienische Regierung den organisatorischen und institutionellen Rahmen für den Wiederherstellungsplan geschaffen. Das habe nicht nur den gesamten Ausarbeitungsprozess verzögert, sondern vor allem die frühzeitige Einbindung der Wissenschaft und relevanter Interessenträger erschwert. Zudem fehlten bislang transparente Informationen zum inhaltlichen Stand des Plans – anders in Deutschland, wo das Umweltministerium über eine eigene Webseite laufend informiert und Beteiligungsmöglichkeiten anbietet – sowie ein koordiniertes Vorgehen zwischen Ministerien und regionalen Institutionen.

Südtirol in Wartestellung

Südtirol hat keine Zuständigkeiten im Naturschutz, in der Pflicht ist der Staat. Dennoch kann sich das Land der Verantwortung nicht entziehen und wird seinen Beitrag leisten müssen. Die Renaturierungsziele werden vor Ort umgesetzt – und sie betreffen zentrale Landeskompetenzen wie Raumordnung, Landwirtschaft und Infrastruktur. Doch passiert ist bisher wenig. Zwar hat die Landesregierung Steuerungsgruppen zu Klima und Biodiversität eingerichtet und angekündigt, die Landesabteilungen enger zu vernetzen, um, so Umweltlandesrat Peter Brunner, „eine kohärente und effektive Schutzstrategie zu entwickeln“. Konkrete Vorschläge liegen bislang jedoch nicht vor. „Es gibt landesweit noch kein organisiertes Vorgehen“, bemängelt ein hoher Landesbeamter. In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen begründet Brunner die Untätigkeit auf Landesebene mit den „bisher ausstehenden staatlichen Vorgaben“.

„Ohne Gegenvorschlag dazustehen, wäre die schlechteste aller Verhandlungspositionen.“ (Leo Hilpold)

In Bozen scheint man mit der grünen Mammutaufgabe (SWZ 39/24, nachzulesen hier und in der SWZapp) auf Rom warten zu wollen. Um Konflikten auszustellen? Immerhin zählt die Landwirtschaft zu den Sektoren, die von der Verordnung besonders betroffen sein werden. Laut EU-Vorgaben müssen 30 Prozent der Landesfläche unter Schutz gestellt sein. Auf Südtirol he­runtergebrochen – hier sind mit knapp 180.000 Hektar aktuell rund 24 Prozent geschützt – bedeutet das weitere 40.000 Hektar Schutzgebiete. Hinzu kommen die Wiederbefeuchtung entwässerter Moore, die Ausweisung von Überflutungszonen und die stärkere Vernetzung von Lebensräumen, wovon unweigerlich auch die knapp 18.000 Hektar Obstwiesen betroffen sein werden. Zoff ist vorprogrammiert – den bäuerlichen Interessen in die Parade zu fahren, ein politisches Himmelfahrtskommando.

Kopf im Sand?

Wie heikel das Thema ist, zeigt ein Blick auf die Zuständigkeitsfrage. Auf Anfrage im Landwirtschaftsressort von Landesrat Luis Walcher lässt Ressortdirektor Ulrich Höllrigl ausrichten, zur Renaturierungsverordnung nicht Stellung nehmen zu wollen. Zuständig sei nicht sein Ressort, sondern das von Landesrat Brunner. Dort wiederum verweist man zurück: Das Lead-Ressort für Biodiversität und damit auch für die Umsetzung der Verordnung sei jenes für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus.

In Südtirol wird die heikle Zuständigkeit zwischen Ressorts weitergereicht wie eine heiße Kartoffel.

Wer am Ende Verantwortung übernimmt – oder ob der Schwarze Peter wieder nach Rom geschoben wird, wie bei den kürzlich verschärften Auflagen für die Gülle-Ausbringung in einigen Natura-2000-Gebieten, bei denen Italien lange säumig war und Südtirol sich anpassen musste, um Kürzungen bei EU-Fördermitteln zu verhindern –, bleibt offen. Leo Hilpold, Direktor im Landesamt für Natur, betont, dass die EU mit der Renaturierungsverordnung „die Latte hoch gelegt“ hat. Weil der Trend aber nicht aufzuhalten sei, plädiert er dafür, sich endlich zusammenzusetzen, Maßnahmen proaktiv und langfristig gedacht zu definieren und das Heft des Handelns nicht aus der Hand zu geben. Je später sich Südtirol einbringt, desto geringer wird der Spielraum, um eigene Interessen und regionale Besonderheiten in den nationalen Wiederherstellungsplan einzubringen. Hilpold warnt: „Wir tun gut daran, uns jetzt Gedanken zu machen, wie wir es schaffen, die Verordnung umzusetzen. Wenn Italien seinen Entwurf für den gesamtstaatlichen Plan vorlegt, sollten wir einen Gegenvorschlag parat haben – sonst stehen wir mit leeren Händen da. Das wäre die schlechteste aller Verhandlungspositionen.“